Richtlinien und Hinweise für die kirchliche Bestattung

Zunächst ist festzuhalten, dass jede(r) Getaufte, der/die zur Kirche gehört, ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis hat, sofern er/sie nicht vor dem Tod anderes verfügt hat. Eine kirchliche Bestattung ist mehr als nur eine Abschiedszeremonie, die man im engsten Kreis halten möchte.

Es ist eine Feier des Glaubens. Die Kirche feiert bei der Bestattung eines getauften Christen den Glauben an die Auferstehung.

Die sogenannte „Seelenmesse“ gehört wesentlich dazu. Die hl. Messe ist die zentrale Erinnerung an die Auferstehung Jesu und auch das wichtigste Zeichen der Hoffnung für das ewige Leben der Verstorbenen – und dieses Sakrament soll beim kirchlichen Begräbnis nicht weggelassen werden; es ist aber auch die Bestattung im Rahmen eines Wortgottesdienstes möglich – geleitet vom Priester, einem Diakon oder einem Laien-Begräbnisleiter.

 

Das kirchliche Begräbnis ist primär eine Feier der Kirche, denn während eines Begräbnisses beten die Angehörigen, die eingeladenen Bekannten und auch die Pfarrangehörigen für den/die Verstorbenen. Der/die Verstorbene wird als Glied des Volkes Gottes, der Kirche, von der Pfarrgemeinde verabschiedet. Natürlich wird auf die Wünsche der Hinterbliebenen Rücksicht genommen. Der Begräbnis-Ritus bietet dafür genügend Möglichkeiten, doch kann dieser Ritus nicht grundsätzlich durch zu individualisierte Wünsche verändert werden.

 
Ablauf des kirchlichen Begräbnisses:

A) Erdbestattung:

Der Leib wird nach christlicher Tradition unversehrt als Ganzer bestattet. Durch die Bestattung des ganzen Menschen wird die Würde des Leibes zum Ausdruck gebracht: Der Leib ist von Gott geschaffen. Ein Christ wird in der Taufe in Wasser getaucht bzw. mit Wasser übergossen, so in das Volk Gottes eingegliedert und immer wieder mit Weihwasser gesegnet.
Der Leib des Christen wurde in der Firmung und bei der Krankensalbung gesalbt. Der Leib des Menschen ist also in christlicher Überlieferung ein „Tempel des Heiligen Geistes”.

  • Der Priester (oder Diakon) beginnt die kirchliche Feier mit der „Einsegnung“: Der Leichnam des/der Verstorbenen wird in Erinnerung an die Taufe mit Weihwasser besprengt und mit kostbarem Weihrauch inzensiert.
  • Dann wird die Seelenmesse (das „Requiem“) oder ein Wortgottesdienst (ohne Eucharistie) gefeiert. Diese Feier wird musikalisch in der Regel von einem kleinen Chor gestaltet.
  • Abschließend folgt die feierliche Verabschiedung mit den Ablass-Gebeten, bevor dann der Leichenzug zum Grab beginnt.
  • Die Beisetzung am Grab mit Aufrichtung des Kreuzes über dem Grab als Ausdruck unseres Auferstehungsglaubens beschließt das kirchliche Begräbnis. Danach können am Grab Trauerreden von der Familie, Vertretern von Vereinen oä. gehalten werden.

 

B) Feuerbestattung:

Diese Bestattungsart ist im kirchlichen Sinne als ‚Notfall’ möglich, dazu gibt es folgende sinnvolle Reihenfolge:

  • Aufbahrung des Sarges in der Friedhofshalle
  • Einsegnung, dann Seelenmesse oder Wortgottesdienst mit feierlicher Verabschiedung (danach: Überführung ins Krematorium)
  • Kremation (Verbrennung)
  • Urnenbeisetzung (Diese ist auch im kleineren Kreis möglich.)

Die Grundregel lautet also: Erst nach der Seelenmesse mit der Trauergemeinde und Verabschiedung wird der Leichnam zur Kremation überführt. Die spätere Urnenbeisetzung kann mit oder ohne Beteiligung eines Priesters stattfinden.

 

Das Gebet der Kirche für die Verstorbenen:

Einen Menschen zu verlieren, ist ein großer Verlust, der oft sehr belastet. Gleichzeitig wissen wir als Christen, dass die Verstorbenen in Gottes Hand ist. Wir sind also von ihnen nicht getrennt, sondern durch Gott und gerade bei der Feier der hl. Messe verbunden. Es ist deshalb auch eine wertvolle Überlieferung unseres katholischen Glaubens, am Monatstag und am Jahrestag des Todes eine Mess-Intention für die Verstorbenen aufzugeben. Dies bedeutet: In dieser Messfeier betet der Priester mit der Pfarrgemeinde besonders für den genannten Verstorbenen. - Solche Mess-Intentionen können Sie in unserem Pfarrbüro bestellen.

 

Im Falle eines Kirchenaustritts:

Bei Verstorbenen, die getauft, jedoch aus der Kirche ausgetreten sind, gilt folgende Regelung:

Falls jemand aus der Kirche ausgetreten ist und vor seinem Tod kein Zeichen des Rückkehr-Willens gesetzt hat, ist dies von der Kirche/ Pfarrgemeinde zu respektieren; daher kann in diesem Fall auch kein kirchliches Begräbnis durch einen röm.-kath. Priester (oder Diakon) stattfinden.

Falls die Angehörigen dies wünschen, ist jedoch die Begleitung eines Priesters beim Begräbnis möglich. Die Grundordnung – Einsegnung, Seelenmesse und Verabschiedung durch den Priester –ist nicht vorgesehen, sondern der Priester oder Diakon begleitet ohne liturgische Kleidung den Leichenzug zum Grab, spricht Worte des Trostes und die Grundgebete (Glaubensbekenntnis, Vater-unser und den Mariengruß). Die Angehörigen sind dann herzlich eingeladen, in einer Messfeier der Pfarrgemeinde (an einem Sonntag oder Werktag) in der Domkirche oder in einer anderen Kirche besonders für den/die Verstorbene/n zu beten; üblicherweise wird dazu eine Mess-Bitte („Intention“) im Pfarrbüro bestellt.

 

Abweichungen von diesen Regelungen besprechen Sie bitte zuerst mit den Priestern, danach mit dem Bestatter.

Die Seelsorger der Dom- und Stadtpfarre stehen gerne für ein persönliches Gespräch mit Ihnen zur Verfügung.

 

Stand: Jänner 2022

 

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